Rue du Midi 34, 1800 Vevey +41 21 826 14 63 +41 767 115 000 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

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AGB

Stand: 28.08.2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Early-Access-Angebot von mscare ist kostenlos, ohne Kreditkarte und ohne finanzielle Verpflichtung.
  • Ein kostenloses Angebot wird nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Benutzers kostenpflichtig.
  • Die Daten und Dokumente des Benutzers bleiben unter seiner Kontrolle.
  • Vor einer ordentlichen Löschung der Umgebung wird der Benutzer informiert und erhält ausreichend Zeit, seine Daten zu exportieren.
  • Bei Fragen oder Schwierigkeiten sucht mscare gemeinsam mit dem Benutzer vorrangig nach einer einfachen und fairen Lösung.

Diese Zusammenfassung erleichtert den Überblick. Massgebend sind die nachfolgenden ausführlichen Bestimmungen.

1. Anbieter

mscare.ch ist ein Angebot von:

Marcel Singer
Rue du Midi 34
1800 Vevey
Schweiz

Telefon: +41 76 711 50 00
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Nachfolgend „mscare“, „wir“ oder „uns“ genannt.

2. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der Webanwendung und Plattform mscare.ch.

mscare richtet sich an Personen, die in der Kinderbetreuung oder Familienbegleitung tätig sind und ihre Arbeitszeiten erfassen, Einsätze dokumentieren, Tarife verwalten, Rechnungen erstellen und Dokumente organisieren möchten.

Vertragspartner von mscare ist grundsätzlich die Betreuungsperson. Familien, Eltern oder Rechnungsempfänger erhalten nur Zugriff auf bestimmte Informationen, wenn die Betreuungsperson ihnen diesen Zugriff ermöglicht oder die Informationen für sie freigibt.

3. Leistungen von mscare

mscare stellt eine webbasierte Anwendung mit insbesondere folgenden Funktionen bereit:

  • Erfassung von Arbeitszeiten und Leistungen;
  • Verwaltung von Familien, Kunden, Tarifen und Abrechnungsperioden;
  • Erstellung und Bereitstellung von Rechnungen, Einsatzbestätigungen und weiteren Dokumenten;
  • Ablage von Rechnungen, Quittungen, Verträgen und anderen benötigten Unterlagen;
  • Zugriff der Familien auf Informationen und Dokumente, welche die Betreuungsperson freigibt;
  • mehrsprachige Nutzung der Plattform und Rechnungsstellung.

Die Fakturierung kann abhängig von den gewählten Einstellungen täglich, wöchentlich oder monatlich erfolgen. Sie kann Detailrechnungen, Zusammenfassungen und QR-Zahlungsscheine umfassen.

mscare unterstützt die Betreuungsperson ausserdem bei der Einrichtung und Konfiguration ihrer persönlichen Umgebung. Mitgeteilte Tarife, Einstellungen und Wünsche dienen der Anpassung dieser Umgebung und können bei Bedarf später geändert werden.

4. Art der Dienstleistung

mscare bietet technische Hilfsmittel für Organisation, Zeiterfassung, Dokumentation und Rechnungsstellung sowie Unterstützung bei deren Konfiguration.

mscare ersetzt keine Rechts-, Steuer-, Treuhand-, Lohn- oder Sozialversicherungsberatung. Wenn es die Situation erfordert, muss sich der Benutzer an eine entsprechend qualifizierte Fachperson oder die zuständige Behörde wenden.

Die Betreuungsperson bleibt dafür verantwortlich, dass ihre Tätigkeit den für sie geltenden Vorschriften entspricht, insbesondere in den Bereichen Rechnungsstellung, Steuern, Sozialversicherungen, Bewilligungen und Arbeitsrecht.

5. Konto und Zugangsdaten

Die Betreuungsperson macht korrekte Angaben und hält ihre Kontaktdaten aktuell. Die bei der Anmeldung verlangten Angaben dienen insbesondere dazu, den Benutzer zu identifizieren, seine persönliche Umgebung einzurichten und zu konfigurieren, Support zu leisten und über die Dienstleistung zu kommunizieren.

Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben werden. Bei Verdacht auf einen unbefugten Zugriff oder eine missbräuchliche Nutzung informiert der Benutzer mscare unverzüglich.

mscare unterstützt den Benutzer im Rahmen des Möglichen dabei, den Zugang zu sichern oder wiederherzustellen.

6. Verantwortungsvolle Nutzung

Die Betreuungsperson achtet insbesondere auf:

  • die Richtigkeit der erfassten Arbeitszeiten, Leistungen, Tarife und Kundendaten;
  • die Prüfung von Rechnungen und Dokumenten vor deren Verwendung oder Versand;
  • eine angemessene Information der Familien über die Nutzung von mscare;
  • die rechtmässige Bearbeitung von Personendaten;
  • die Auswahl der freigegebenen Dokumente und Informationen;
  • die Einhaltung der für sie geltenden gesetzlichen Aufbewahrungs- und Nachweispflichten.

Automatisierte Berechnungen, Rechnungen und Dokumente erleichtern die Arbeit, müssen jedoch von der Betreuungsperson geprüft werden. Bei Fragen zu einem von der Plattform erstellten Ergebnis kann sie mscare vor dessen Verwendung kontaktieren.

7. Zugriff durch Familien

Familien oder Rechnungsempfänger können Zugriff auf bestimmte Informationen erhalten, insbesondere auf Rechnungen, Einsatzbestätigungen, Quittungen und freigegebene Dokumente.

Die Betreuungsperson entscheidet, welche Familien einen Zugang erhalten und welche Informationen ihnen zur Verfügung gestellt werden. mscare stellt das technische Werkzeug bereit, wird dadurch jedoch nicht Partei des Betreuungsverhältnisses zwischen der Betreuungsperson und der Familie.

Zahlungen, Forderungen, Vereinbarungen oder Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit der Betreuung werden direkt zwischen der Betreuungsperson und der Familie geregelt. Auf Anfrage kann mscare jedoch dabei helfen, die von der Plattform erstellten technischen Informationen zu verstehen.

8. Preise und Early Access

Allfällige Preise werden im jeweiligen Angebot vor einer Bestellung klar ausgewiesen.

Für Benutzerinnen und Benutzer, die zum Early Access zugelassen wurden, ist der von diesem Angebot umfasste Zugang kostenlos. Es wird keine Kreditkarte verlangt und es werden keine versteckten Abonnementgebühren berechnet.

Das Early-Access-Angebot wird nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Benutzers kostenpflichtig. Eine neue optionale Leistung oder ein zukünftiges kostenpflichtiges Angebot wird separat erläutert und muss gesondert angenommen werden.

Die Aufnahme neuer Benutzer in Early Access kann begrenzt oder beendet werden. Bereits bestätigte Early-Access-Zugänge werden dadurch nicht automatisch aufgehoben.

9. Verfügbarkeit, Wartung und Weiterentwicklung

mscare bemüht sich um eine stabile, sichere und verfügbare Plattform. Eine dauernd unterbrechungsfreie Verfügbarkeit kann jedoch nicht garantiert werden, insbesondere bei Wartungsarbeiten, Sicherheitsupdates, technischen Störungen, Internetproblemen, höherer Gewalt oder Störungen bei technischen Dienstleistern.

Die Plattform kann weiterentwickelt werden, um ihre Funktionsweise, Sicherheit oder Rechtskonformität zu verbessern. mscare achtet im zumutbaren Rahmen darauf, die wesentlichen Funktionen des Angebots zu erhalten. Wenn eine wichtige Änderung die übliche Nutzung wesentlich beeinflusst, werden die betroffenen Benutzer angemessen informiert.

10. Datensicherung und technische Sicherheit

mscare setzt angemessene technische und organisatorische Massnahmen ein, um die bereitgestellten Umgebungen und Daten zu schützen.

Jede mscare-Umgebung ist technisch von anderen Kundenumgebungen getrennt. Technische Sicherungen werden regelmässig erstellt. Sie dienen der Betriebskontinuität und Wiederherstellung der Plattform, ersetzen jedoch nicht zwingend die persönliche Archivierung wichtiger geschäftlicher Dokumente.

Da keine Sicherheitsmassnahme einen absoluten Schutz gewährleisten kann, empfiehlt mscare der Betreuungsperson, von Dokumenten, die sie langfristig benötigt, ebenfalls eine eigene Kopie aufzubewahren.

Bei einem Vorfall, der voraussichtlich Daten des Benutzers betrifft, informiert mscare diesen so rasch wie möglich, wenn dies zum Schutz seiner Interessen oder zur Erfüllung anwendbarer Pflichten erforderlich ist.

11. Datenschutz und Auftragsbearbeitung

Die Bearbeitung von Personendaten wird in der Datenschutzerklärung von mscare näher beschrieben.

Soweit mscare im Auftrag der Betreuungsperson Daten von Familien, Kindern, Einsätzen, Rechnungen oder Dokumenten bearbeitet, handelt mscare als Auftragsbearbeiter. Die Betreuungsperson bleibt für die von ihr veranlasste Datenbearbeitung verantwortlich; mscare ist für die Einhaltung seiner eigenen Pflichten als Anbieter und Auftragsbearbeiter verantwortlich.

mscare bearbeitet diese Daten nur zur Bereitstellung der vereinbarten Funktionen, für Sicherheit und Wartung, für den angeforderten Support sowie nach den rechtmässigen Weisungen der Betreuungsperson. mscare verwendet sie nicht für sachfremde Zwecke.

mscare trifft angemessene Sicherheitsmassnahmen, beschränkt Zugriffe auf Personen, die diese benötigen, und wirkt in angemessenem Umfang daran mit, Daten zu berichtigen, zu exportieren oder zu löschen, wenn dies erforderlich ist.

12. Unzulässige Nutzung

Die Plattform darf nicht rechtswidrig oder missbräuchlich verwendet werden. Unzulässig sind insbesondere:

  • offensichtlich rechtswidrige Inhalte oder Datenbearbeitungen;
  • gefährliche, diskriminierende oder die Rechte Dritter schwer verletzende Inhalte;
  • Angriffe auf Systeme, Sicherheitsmassnahmen oder andere Benutzer;
  • Spam, Betrug, Täuschung oder Identitätsmissbrauch;
  • unbefugter Zugriff auf Daten Dritter.

Bei ernsthaften Anzeichen für Missbrauch oder ein Sicherheitsrisiko kann mscare den Zugang vorübergehend einschränken, um betroffene Personen und Daten zu schützen. Soweit es die Umstände erlauben, wird der Benutzer informiert und erhält Gelegenheit, die Situation zu erklären oder zu beheben.

13. Geistiges Eigentum

Die Rechte an der Plattform, dem Design, den Texten, Funktionen, Softwarebestandteilen und technischen Strukturen verbleiben bei mscare oder den jeweiligen Rechteinhabern.

Der Benutzer erhält für die Dauer seines Zugangs ein persönliches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Plattform.

Die von der Betreuungsperson eingebrachten Daten, Dokumente und Inhalte bleiben ihre eigenen. mscare erwirbt durch deren Hosting oder technische Bearbeitung keine Eigentumsrechte an diesen Inhalten.

14. Beendigung der Nutzung und Datenlöschung

Die Betreuungsperson kann die Nutzung von mscare jederzeit durch eine Mitteilung an mscare beenden. Für die Beendigung des Early-Access-Angebots entstehen keine Gebühren.

Vor einer ordentlichen endgültigen Löschung der Umgebung informiert mscare den Benutzer und räumt ihm grundsätzlich eine Frist von mindestens 30 Tagen ein, um benötigte Rechnungen, Quittungen, Dokumente und Nachweise zu exportieren oder zu sichern.

Eine sofortige Sperrung kann ausnahmsweise bei einem ernsthaften Sicherheitsrisiko, einer offensichtlich missbräuchlichen Nutzung oder aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung erforderlich sein. Auch in diesem Fall bemüht sich mscare, dem Benutzer die Sicherung benötigter Daten zu ermöglichen, soweit dies möglich und rechtmässig ist.

Nach Ablauf der anwendbaren Frist können die Umgebung und die Daten unwiderruflich gelöscht werden. Technische Sicherungskopien werden gemäss den Sicherungszyklen und den anwendbaren gesetzlichen Anforderungen gelöscht oder überschrieben.

15. Haftung

mscare stellt die Plattform mit der gebotenen Sorgfalt bereit und bemüht sich, gemeldete technische Probleme innerhalb angemessener Frist zu beheben.

mscare haftet nach Schweizer Recht für direkt zurechenbare Schäden. Haftungsausschlüsse oder Haftungsbeschränkungen in diesen Bedingungen gelten nur im gesetzlich zulässigen Umfang; insbesondere gelten sie nicht bei Absicht oder grober Fahrlässigkeit.

Soweit gesetzlich zulässig, haftet mscare nicht für indirekte Schäden oder Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Folgen, die aus fehlerhaften Benutzereingaben, ungeprüften Dokumenten, steuerlichen oder rechtlichen Entscheidungen des Benutzers, Streitigkeiten zwischen der Betreuungsperson und einer Familie oder Ereignissen ausserhalb des zumutbaren Einflussbereichs von mscare entstehen.

Bei Schwierigkeiten bemühen sich die Parteien zunächst nach Treu und Glauben um eine praktische und verhältnismässige Lösung.

16. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

mscare kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen anpassen, wenn dies insbesondere aufgrund der Weiterentwicklung der Dienstleistung, der Sicherheit oder gesetzlicher Anforderungen erforderlich ist.

Wesentliche Änderungen werden den betroffenen Benutzern innerhalb einer angemessenen Frist vor ihrem Inkrafttreten mitgeteilt, grundsätzlich mindestens 30 Tage im Voraus. Ist eine wesentliche Änderung für den Benutzer nicht annehmbar, kann er die Nutzung vor deren Inkrafttreten beenden.

Eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen begründet keine rückwirkenden Gebühren und macht das Early-Access-Angebot nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Benutzers kostenpflichtig.

17. Anwendbares Recht und Streitbeilegung

Es gilt Schweizer Recht.

Bei Meinungsverschiedenheiten wird der Benutzer gebeten, zuerst mscare zu kontaktieren, damit gemeinsam eine einvernehmliche Lösung gesucht werden kann.

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Vevey beziehungsweise der zuständige Gerichtsort im Kanton Waadt. Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.

Kontakt

Marcel Singer – mscare
Rue du Midi 34
1800 Vevey
Schweiz

Telefon: +41 76 711 50 00
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Rechtliche Hinweise

© msCare 2026, Powered by Marcel Singer. Design by Marcel Singer.

Erfahrung aus der Kinderbetreuung

Aus praktischer Erfahrung entwickelt

mscare wurde von Marcel und Liliya Singer entwickelt, um die tägliche Administration von Babysitting-Arbeit zu vereinfachen.

Die Plattform verbindet technische Entwicklung mit echter Erfahrung in der Kinderbetreuung. Sie hilft Babysittern, Arbeitszeiten zu erfassen, Rechnungen vorzubereiten und Dokumente an einem Ort organisiert zu halten.

  • Entwickelt für echte Babysitting-Abläufe
  • Weniger manuelle Administration nach jedem Einsatz
  • Klare Dokumentation für Familien

Mehr als eine einfache Zeiterfassung

mscare vereint Zeiterfassung, Rechnungsstellung, Leistungsbestätigungen und Dokumentenzugriff in einem privaten Arbeitsbereich für jede Betreuungsperson.

Jede Einrichtung kann an die Arbeitsweise der Betreuungsperson angepasst werden: Tarife, Abrechnungsrhythmus, Rechnungssprache und Familienzugriff können gemäss Vereinbarung konfiguriert werden.

  • Schnelle Zeiterfassung
  • Flexible Rechnungsstellung
  • Familienzugriff
  • Leistungsbestätigungen
  • Dokumentenbereich
  • Mehrsprachige Unterstützung

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